Wie berechnet sich die Wärmepreisbremse im Detail?
Im Normalfall zahlen Sie monatlich einen Abschlag für ein Zwölftel (1/12) Ihres Jahresverbrauchs. Für die Wärmepreisbremse wird Ihr im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt. Für 80 % des monatlichen Wärmeverbrauchszahlen Sie 9,5 ct/kWh (brutto). Darüber fällt für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis Ihres Energieversorgers an.
Auf Ihrer Jahresabrechnung wird dann Ihr tatsächlicher Verbrauch ausgewiesen. Haben Sie mehr als 80 % Ihres prognostizierten Wärmeverbrauchs verbraucht, zahlen Sie für diese darüberliegenden Kilowattstunden den vertraglich vereinbarten Preis Ihres Energieversorgers.
Bedenken Sie, dass die Preisbremse ausschließlich dann greift, wenn Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis über dem Preisdeckel liegt. Ansonsten zahlen Sie natürlich die günstigeren Konditionen Ihres Vertrags. Anhand eines Beispiels zeigen wir Ihnen, was das genau bedeutet.
Die genaue Entlastung hängt von den Vertragspreisen und dem Verbrauch ab.
Hier ein Beispiel für eine vierköpfige Familie:
- Vierköpfige Familie, 100 m2 Wohnung
- Wärmeverbrauch 12.000 kWh im Jahr
- bisheriger Wärmepreis bei 7 ct/kWh,
- neu: 12 ct/kWh
Monatlicher Abschlag früher: 70 Euro/Monat
Monatlicher Abschlag neu ohne Wärmepreisbremse: 120 Euro/Monat Monatlicher Abschlag neu mit Wärmepreisbremse: 100 Euro/Monat
Erläuterung:
Eine vierköpfige Familie wohnt in einer 100 m2 Wohnung und bezieht Fernwärme. Sie hat einen Wärmeverbrauch von 12.000 kWh im Jahr. Ihr Wärmepreis ist von 7 ct/kWh auf 12 ct/kWh gestiegen, also würde ihr monatlicher Abschlag ohne die Wärmepreisbremse von 70 Euro auf 120 Euro steigen – 50 Euro mehr im Monat als bisher.
Mit der Wärmepreisbremse zahlt sie nun monatlich 100 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch, denn für 80 % des Verbrauchs zahlt sie 9,5 ct/kWh und für die restlichen 20 % werden 12 ct/kWh fällig.